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SOMYOT TECHAPUWAPAT - Thinkstock

Erste Schritte

Die Gründung eines Unternehmens sollte sorgfältig überlegt und Schritt für Schritt geplant werden.

Wer ein Handwerk im Bezirk der Handwerkskammer Südwestfalen ausüben möchte, muss sich aufgrund der Handwerksordnung (HwO) in die Handwerksrolle und/oder in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe eintragen.

Die nachfolgenden Listen zeigen Ihnen, ob und wo genau Sie ihren Betrieb wie eintragen lassen müssen:

 Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke
betrieben werden können

 Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke
betrieben werden können

 Verzeichnis der Gewerbe, die als handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können 



Zehn Schritte auf dem Weg in die Selbständigkeit

Sammeln Sie sämtliche Informationen und beschreiben Sie Ihre Idee und das Vorhaben in einem Gründungskonzept (Businessplan).

Dieser Plan hilft Ihnen selbst und bietet Geldgebern wie Banken und Sparkassen, Agentur für Arbeit, etc. die Möglichkeit, Ihr Vorhaben einzuschätzen.



Zehn Schritte zum Erfolg


Gerne unterstützen wir Sie bei der Erarbeitung Ihres Businessplans und begleiten Sie auf dem Weg in die Selbständigkeit.



Noch Fragen? Sprechen Sie uns an!



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Ihre Ansprechpartner

Zuständig für den Hochsauerlandkreis

Ulrich_Droege

Ulrich Dröge

Abteilungsleiter Wirtschaftsförderung

Tel. 02931/877 116

Fax 02931/877 2438

ulrich.droege--at--hwk-swf.de



Zuständig für den Märkischen Kreis

Kay_Schlueter

Kay Schlüter

Tel. 02931/877 139

Fax 02931/877 2477

kay.schlueter--at--hwk-swf.de



Zuständig für die Kreise Siegen-Wittgenstein und Olpe



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