Arbeiten im Ausland
Sie überlegen, Ihre Handwerksleistungen, mit denen Sie bereits im Inland erfolgreich sind, nun auch im Ausland anzubieten?
Gute Vorbereitung ist die halbe Miete
Für kleine und mittlere Betriebe stellt ein Auslandsengagement eine große Herausforderung dar und muss gut vorbereitet werden. Bei der notwendigen Informationsbeschaffung sind wir Ihnen gerne behilflich. Sie können von uns diverse Länderleitfäden erhalten. Zudem recherchieren wir zu folgenden Themen:
- Wie finde ich einen Kooperationspartner, Zulieferer oder Kunden?
- Muss ich meinen Betrieb im Zielland anmelden, bevor ich vor Ort tätig werden kann?
- Benötige ich für mich und meine Mitarbeiter Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigungen?
- Sind Zollbestimmungen zu beachten?
Arbeitnehmerfreizügigkeit schafft neue Konkurrenz
Seit dem 1. Mai 2011 gilt in Deutschland die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Damit erhalten die Bürger der 2004 der EU beigetretenen Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenen, Tschechien und Ungarn uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Für die 2007 beigetretenen Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien gilt dies seit Januar 2014, für das im Jahr 2013 beigetretene Kroatien seit Juli 2015.
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Ihr Ansprechpartner
Abteilungsleiter Wirtschaftsförderung
Tel. 02931/877 116
Fax 02931/877 2438